Hundeführerschein

Seit Januar 2007 gilt in Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Wer mit seinem Hund jedoch weiterhin in ausgewiesenen Flächen und auf der Straße abgeleint spazieren gehen möchte, benötigt einen Hundeführerschein.

Als anerkannte Sachverständige der Stadt Hamburg bin ich berechtigt die Gehorsamsprüfung abzunehmen und einen Hundeführerschein zur Leinenbefreiung auszustellen.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Gehorsamsprüfung:

– Der zu prüfende Hund ist mind. 12 Monate alt
– Der Hund ist im zentralen Hunderegister der Stadt Hamburg gemeldet und ist gechipt
– Es besteht eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den zu prüfenden Hund

Folgendes sollte Ihr Hund unter anderem sicher beherrschen:

  • An lockerer Leine Laufen
  • Bei Fuß gehen mit und ohne Leine
  • Auf den Rückruf unmittelbar zu Ihnen kommen
  • Sitz, Platz, Steh (mind. 2 der 3 Signale muss der Hund können)
  • Gutes Sozialverhalten bei Hundebegegnungen (mit und ohne Leine)
  • Ruhig auf der Stelle warten (Sitzen oder liegen) während sich der Halter entfernt
  • Der Hund muss sich 2 Minuten angeleint abseits vom Besitzer ruhig verhalten
  • Fremde Personen, wie zum Beispiel Kinder, Radfahrer, Fußgänger oder Jogger, werden nicht belästigt.

Alles Weitere rund um das Hundegesetz in Hamburg, sowie weitere Informationen zur Prüfung und Leinenbefreiung können Sie hier nachlesen http://www.hamburg.de/hundegesetz/

Die Abnahme der Prüfung und das Ausstellen des Hundeführerscheins zur Leinenbefreiung kostet pro Mensch-Hund Team 80 Euro (inkl. 25 € Gebühren der Stadt Hamburg).

Für die 2. Person, die mit dem gleichen Hund die Prüfung ablegt, betragen die Kosten 60 Euro (inkl. 25 € Gebühren der Stadt Hamburg).

Für jede weitere Person kostet die Prüfung mit dem gleichen Hund 35 Euro (gegebenenfalls zuzüglich 25 € Gebühren der Stadt Hamburg – ab der 3. Person aus dem gleichen Haushalt entfällt die Gebühr der Stadt Hamburg).

Termine zur Prüfung, ebenso wie Termine zur Prüfungsvorbereitung, können gerne individuell mit mir abgestimmt werden.

Antrag_Befreiung_Anleinpflicht