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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber

Andrea Chillon, Raamfeld 159, 22397 Hamburg

 

Dienstleistung:

Die vereinbarte Dienstleistung ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Trainingskurses, für den sich der Kunde angemeldet hat.

Anmeldung:

Eine Anmeldung zum Training kann schriftlich per Mail, WhatsApp oder über unser Buchungssystem erfolgen.

Im Anschluss an die Anmeldung erhält der Kunde per Mail oder beim Erstgespräch ein Kundenformular, welches bis zur nächsten Trainingsstunde vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist.

 

Datenschutz:

Die durch Sie bei der Anmeldung zum Training und im Kundenformular angegebenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung des Trainings gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß den erforderlichen gesetzlichen Vorgaben.

Kursbuchung und Trainingsgebühr:

Die Kosten für das Training, die Gehorsamsprüfung und andere Einzel-Veranstaltungen (Seminare, Workshops etc.) ergeben sich aus der gültigen Preisliste (s. Website) oder dem Anmeldeformular für die jeweilige Veranstaltung. Die Trainingsgebühr für die Grundgehorsamskurse kann einzeln in bar oder per Überweisung vor der jeweiligen Trainingsstunde, sowie vorab durch Kauf einer 5er oder 10er Trainings-Karte entrichtet werden. Die 5er und 10er Trainings-Karten sind 4 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden. Gebühren für Einzel-Veranstaltungen müssen spätestens bis zum Anmeldeschluss in bar oder per Überweisung entrichtet werden. Erst ab Geldeingang gilt die Buchung als bestätigt und der Platz ist verbindlich reserviert.

Mantrailing Training kann als 5er oder 10er Block-Kurs mit fest vereinbarten, aufeinanderfolgenden Trainingsterminen gebucht werden. Die Kursgebühr ist vor der ersten Trainingsstunde des jeweiligen Blocks in bar oder per Überweisung zu entrichten.

Absage des Trainings durch den Trainer:

Der Trainer kann das Training oder die Veranstaltung vor Beginn z.B. bei nicht Erreichen der Mindesteilnehmerzahl (beim Gruppen-Training 3 Teilnehmer), bei Krankheit oder besonderer Witterungslage (Einhaltung der Tierschutzrichtlinien kann nicht gewährleistet werden) oder möglicher Gefährdung der Kunden und ihrer Hunde absagen. Bereits gezahlte Trainingsgebühren werden in diesen Fällen zu 100% erstattet oder verrechnet. Erstattet wird die Trainingsgebühr bei einmaligen Veranstaltungen bzw. Events. Die Trainingsgebühr wird verrechnet mit alternativen Angeboten bei fortlaufenden, regelmäßig stattfindenden Trainingsangeboten (Gruppenkurse, Mantrailing-Training)

Absage des Trainings durch den Kunden:

Bei regulären Trainingsstunden (feste Gruppen) und Einzeltrainings ist die Absage bis spätestens 24 Stunden vor Beginn telefonisch, oder per Mail anzuzeigen. Bei Unterschreitung der 24 Stunden wird die Trainingsstunde zu 100% berechnet. Für Veranstaltungen gilt der ausgewiesene Anmeldeschluss als verbindlich. Wer nach dem Anmeldeschluss seine Teilnahme absagt, mindestens jedoch 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn trägt 50% der Kosten für die Teilnahme. Bei kurzfristiger Absage oder nicht Erscheinen werden 100% der Veranstaltungsgebühr berechnet.

Innerhalb eines 5er Block-Kurses mit festen Terminen, hat der Kunde einmalig die Möglichkeit mit einer Frist von 24 Stunden vor einem Trainingstermin diesen zu verschieben.

Innerhalb eines 10er Block-Kurses mit festen Terminen, hat der Kunde zweimalig die Möglichkeit mit einer Frist von 24 Stunden vor einem Trainingstermin diesen zu verschieben.

 

Haftung:

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, es wird keine Haftung von den Trainern übernommen. Die Haftung des Trainers beschränkt sich nur auf Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Trainer haftet nicht für Schäden, die von Dritten herbeigeführt wurden. Die Teilnahme geschieht somit auf eigene Gefahr. Gerade hinsichtlich mitgebrachter Hunde wird ausdrücklicher darauf hingewiesen, dass für diese eine Haftpflichtversicherung sowie vollständiger Impfschutz bestehen muss. Der Hundehalter haftet selbst für Sach- und Personenschäden, die durch den mitgebrachten Hund entstanden sind. Ebenso ist vom Halter ein gültiger Impfpass beim Erstgespräch vorzulegen und kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu Vorlage bestimmt werden.

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